Doppelzimmer Komfort Südseite

ab 47.70 € pro Person

Übernachtung mit Frühstück

VdK Mitglied und §53 AO 

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Zimmerausstattung

Appartement Südseite (teilweise - barrierearm)

ab 56,70 € pro Person

Übernachtung mit Frühstück

VdK Mitglied und §53 AO

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Zimmerausstattung

Einzelzimmer Komfort Südseite

ab 57,70 € pro Person

Übernachtung mit Frühstück

VdK Mitglied und §53 AO

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Zimmerausstattung

Appartement Waldseite (barrierearm)

ab 53,70 € pro Person

Übernachtung mit Frühstück

VdK Mitglied und §53 AO

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Zimmerausstattung

Einzelzimmer Komfort Waldseite

ab 54,70 € pro Person

Übernachtung mit Frühstück

VdK Mitglied und §53 AO

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Zimmerausstattung

Zweibettzimmer Komfort Südseite (barrierearm)

ab 47,70 € pro Person

Übernachtung mit Frühstück

VdK Mitglied und §53 AO

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Zimmerausstattung

Zimmeraustattung

Alle Zimmer sind komfortabel ausgestattet mit Dusche/WC, Telefon, TV und Balkon bzw. französischer Balkon, mit herrlichem Panoramablick auf Bad Fredeburg und das Sauerland. (Südseite)

Unsere  Zimmer sind mit einem kostenfreien Gäste W-Lan Netz verbunden sowie mit einem festen Lan Anschluß.

Jedes Zimmer verfügt über eine digitale Gästemappe.

Diese Gästemappe beinhaltet Informationen über Hotelleistungen und Ausflugsmöglichkeiten rund ums Hotel und das Sauerland.

Unsere barrierearmen Zimmer verfügen zusätzlich über ein in der Kopf- und Fußhöhe verstellbares Bett, Haltegriffe an der Toilette, einen rollstuhlgerechten Kleiderschrankauszug, ebenerdige Duschen mit Sitzmöglichkeit und ein unterfahrbares Waschbecken.

 

Preise

Alle Preise verstehen sich pro Person und Nacht,  zzgl. Schmallenberger Sauerlandcard (Kurtaxe) und ggf. einem Energiekostenbeitrag

  • Die Kurtaxe beträgt zur Zeit 2€  und kann ab einer Schwerbehinderung GdB 80 reduziert werden.
  • Der Energiekostenbeitrag beträgt zur Zeit 2€ pro Person und Nacht

Es gelten ausschließlich die angebotenen Preise der jeweiligen Buchungsbestätigung!

Langzeitbucher:

  • Bei Buchungen ab 10 Tagen erhalten Sie einen Bademantel für die Zeit Ihres Aufenthaltes und gratis einmal Hydro-Jet.
  • Bei Buchungen ab 20 Tagen erhalten Sie einen Verlängerungstag zusätzlich geschenkt.

Alle Angaben beziehen sich auf Preise pro Tag und Person. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihnen bei einem Zuschuss durch die Kriegsopferfürsorge oder einen anderen Kostenträger die Differenz zu unseren Vollpensionskosten in Rechnung gestellt wird. Erklärung nach § 53 AbgabenordnungNachweis für die Finanzbehörde zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit.

Zu den VdK-Mitgliedern, die § 53 AO (siehe Vorderseite) erfüllen und damit den günstigen Preis bezahlen, zählen Personen,
• die das 75. Lebensjahr vollendet haben oder
• die anerkannte Kriegsbeschädigte sind oder die einen Schwerbehindertenausweis besitzen
• oder deren monatliches Netto-Einkommen nicht höher ist als:


2.230,- €      1. für den Haushaltsvorstand/Alleinstehende oder Alleinerziehende: (fünffacher Regelsatz nach § 28 SGB XII).
Haushaltsangehörige (vierfacher Regelsatz nach § 28 Abs. 2 SGB XII):


1.604,- €      2. für jeweils 2 erw. Leistungsberechtigte, die in einer Ehe/Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Haushalt führen,


1.428,- €      3. für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt  führt noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheänlicher oder lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt,


1.492,- €      4. für leistungsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,


1.236,- €      5. für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,


   1132,- €      6.  für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.


Bezüge der Haushaltsangehörigen sind zusammen zu rechnen. Die oben angegebenen Einkommensgrenzen sind gültig vom 01.01. bis 31.12.2021 (geringfügige Änderungen in 2022 möglich)
Als Nachweis wollen Sie bitte die entsprechenden Kopien an der Hotelrezeption vorlegen. Der Datenschutz wird berücksichtigt.

Einkünfte sind insbesondere:
Renten in voller Höhe: Zinsen; Dividenden; sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen in voller Höhe; Mieteinnahmen; Pachten u.ä.; Lohn- und Gehaltsbezüge; Unternehmensgewinne; ausländische Einkünfte; alle weiteren Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes; Wohngeld; Kindergeld; Unterhaltsbezüge und Unterhaltsansprüche.
Nicht zu den Einkünften zählen:
Leistungen der Sozialhilfe und Unterhaltsleistungen bis zur Höhe der Sozialhilfe, wenn ohne die Unterhaltsleistung Sozialhilfeberechtigung bestehen würde

Zimmer / Preise