Doppelzimmer Komfort Südseite
ab 49.70 € pro Person
Übernachtung mit Frühstück
VdK Mitglied und §53 AO
Appartement Südseite (teilweise - barrierearm)
ab 58,70 € pro Person
Übernachtung mit Frühstück
VdK Mitglied und §53 AO
Einzelzimmer Komfort Südseite
ab 59,70 € pro Person
Übernachtung mit Frühstück
VdK Mitglied und §53 AO
Appartement Waldseite (barrierearm)
ab 55,70 € pro Person
Übernachtung mit Frühstück
VdK Mitglied und §53 AO
Einzelzimmer Komfort Waldseite
ab 56,70 € pro Person
Übernachtung mit Frühstück
VdK Mitglied und §53 AO
Zweibettzimmer Komfort Südseite (barrierearm)
ab 49,70 € pro Person
Übernachtung mit Frühstück
VdK Mitglied und §53 AO
Zimmeraustattung
Alle Zimmer sind komfortabel ausgestattet mit Dusche/WC, Telefon, TV und Balkon bzw. französischer Balkon, mit herrlichem Panoramablick auf Bad Fredeburg und das Sauerland. (Südseite)
Unsere Zimmer sind mit einem kostenfreien Gäste W-Lan Netz verbunden sowie mit einem festen Lan Anschluß.
Jedes Zimmer verfügt über eine digitale Gästemappe.
Diese Gästemappe beinhaltet Informationen über Hotelleistungen und Ausflugsmöglichkeiten rund ums Hotel und das Sauerland.
Unsere barrierearmen Zimmer verfügen zusätzlich über ein in der Kopf- und Fußhöhe verstellbares Bett, Haltegriffe an der Toilette, einen rollstuhlgerechten Kleiderschrankauszug, ebenerdige Duschen mit Sitzmöglichkeit und ein unterfahrbares Waschbecken.
Preise
Alle Preise verstehen sich pro Person und Nacht
zzgl. Schmallenberger Sauerlandcard (Kurtaxe) und einem Energiekostenbeitrag
- Die Kurtaxe beträgt zur Zeit 2,50€ und kann ab einer Schwerbehinderung GdB 80 reduziert werden
- Der Energiekostenbeitrag beträgt zur Zeit 2€ pro Person und Nacht
Es gelten ausschließlich die angebotenen Preise der jeweiligen Buchungsbestätigung!
Zu den VdK-Mitgliedern, die § 53 AO erfüllen und damit den günstigen Preis bezahlen, zählen Personen,
• die das 75. Lebensjahr vollendet haben oder
• die einen Schwerbehindertenausweis besitzen oder
• deren monatliches Netto-Einkommen nicht höher ist als:
2.815,- € Alleinerziehende und Alleinstehende
2.024,- € Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
1.804,- € Volljährige in Einrichtungen oder 18-24jährige im Elternhaus
1.884,- € Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
1.560,- € Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
1428,- € Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren
Bezüge der Haushaltsangehörigen sind zusammen zu rechnen. Die oben angegebenen Einkommensgrenzen sind gültig vom 01.01. bis 31.12.2024
Als Nachweis sind bitte die entsprechenden Kopien an der Hotelrezeption vorlegen. Der Datenschutz wird berücksichtigt.
Einkünfte sind insbesondere:
Renten in voller Höhe: Zinsen; Dividenden; sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen in voller Höhe; Mieteinnahmen; Pachten u.ä.; Lohn- und Gehaltsbezüge; Unternehmensgewinne; ausländische Einkünfte; alle weiteren Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes; Wohngeld; Kindergeld; Unterhaltsbezüge und Unterhaltsansprüche.
Nicht zu den Einkünften zählen:
Leistungen der Sozialhilfe und Unterhaltsleistungen bis zur Höhe der Sozialhilfe, wenn ohne die Unterhaltsleistung Sozialhilfeberechtigung bestehen würde